Was du als Yogalehrerin, Yogalehrer oder Yoga-Studio Besitzer/in tun kannst, wenn in deinem Yogakurs ein Corona-Fall auftaucht!
Was tun im Ernstfall?
Als Yogalehrende bemühen wir und derzeit nicht nur um die Einhaltung der gesetzlichen Corona-Vorschriften, sondern darüber hinaus um ein sinnvolles Hygiene- und Organisations-Konzept. Trotzdem kann es vorkommen, dass ein Corona-Fall bei dir in der Gruppe auftaucht. Was du im Vorhinein und im Ernstfall genau tun kannst, haben wir hier für dich zusammengefasst.
Informiere deine Kundinnen schon im Vorhinein über deine Sicherheitsmaßnahmen. Wer gut und klar informiert ist, fühlt sich meist auch sicher.
Im Corona Fall – Wie werden Kontaktpersonen klassifiziert?
Achtung: hier gibt es je nach Land unterschiedliche Definitionen!
Hier die Definition des Gesundheitsministeriums für K1 oder K2 Kontakte für Österreich und hier für Deutschland.
Grundsätzlich werden Kontakte in K1 und K2 eingeteilt.
Bist du eine K1 Kontaktperson, musst du – auch bei negativem Corona Test Ergebnis – 10 Tag in Quarantäne. Um dein Yoga Studio nicht schließen zu müssen, ist es also wichtig, alles zu tun, um als K2 Kontaktperson eingestuft zu werden. Als K2 Kontakt bist du dann zwar nicht verpflichtet einen Covid-19-Test zu machen. Wir empfehlen es jedoch trotzdem, um deinen Kund*innen auch hier Sicherheit zu vermitteln.
Corona – Aktionsplan (Stand: Oktober 2020)
Die letztendliche Entscheidung ob du als K1 oder K2 eingestuft wirst, hängt von der Behörde ab, aber du kannst eine Menge dafür tun kein K1 zu werden:
- Ein Mund-Nasen-Schutz muss bis zur Yogamatte im ganzen Studiobereich getragen werden.
- Um den Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter zu gewährleisten, empfehlen wir die Mattenordnung anhand von Bodenmarkierungen anzuzeigen. Das schafft auch Sicherheit bei deinen Kund*innen.
- Zugewiesene Plätze: Nummeriere die Markierungen durch, sodass du jedem Yogi / jeder Yogini einen Platz zuweisen kannst.
- Lüfte dein Studio! Wenn du einen Luftreiniger verwendest, achte auf den H14 Standard.
- Überprüfe ob beim Check-In, ob du aktuelle Telefonnummern und E-Mails von den Teilnehmer*innen deiner Yogastunde hast, falls du jemanden kontaktieren musst.
- Um gegebenenfalls im Nachhinein festzustellen, wer eine K1 Kontaktperson ist (länger als 15 Min. in weniger Abstand als 2 m), mach ein Foto oder eine Skizze von deiner Gruppe. Ähnlich wie in der Gastronomie, empfehlen wir deine Aufzeichnungen mindestens 2 Wochen aufzubewahren. Dann müssen die Bilder und Daten natürlich wieder gelöscht werden.
- Steuerung der Besucherströme: Bitte deine Teilnehmer*innen, sich vorab für die Yogastunde, die Kurs usw. anzumelden und wenn möglich auch zu bezahlen (online oder mittels Überweisung). So verhinderst du lange Warteschlangen beim Check-In.
- Erinnere deine Yogaschüler*innen daran, dass sie nur ins Studio kommen sollten, wenn sie sich gesund fühlen.
Im Corona-Verdachtsfall müssen alle Kontaktpersonen informiert werden. Dazu bist du verpflichtet, die Daten an das Gesundheitsamt zu übermitteln. Wir empfehlen dir, deine Gruppe auch persönlich in Kenntnis zu setzen. Deine Yogi*nis werden deinen gewissenhaften Umgang mit der Situation und die persönliche Betreuung zu schätzen wissen und du vierhinderst damit unkonkrete Gerüchte.
Corona Auskunft für Österreich
- Telefonische Auskunft unter der 1450
- Überblick: Covid-19 Teststationen in Österreich
Corona Auskunft für Deutschland
- Telefonische Auskunft unter der 116 117
- FAQ zu Covid-19-Tests in Deutschland
- Zuständiges Gesundheitsamt ermitteln
Fotocredit: pixabay
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