Es sah doch alles nach einer wunderbaren Gelegenheit aus. Ihr wolltet mit euren Yoga-Schülern einfach mal zehn Tage auf Bali verbringen, Land und Leute kennenlernen und tägliche Yogapraxis mit exotischen Reizen garnieren. Und plötzlich ist es ein Alptraum. Die Teilnehmer können sich nicht leiden, das Essen schmeckt nicht, für zehn Yogamatten ist gar kein Platz und zu allem Überfluss bricht sich einer der Schüler auch noch den großen Zeh, weil die Treppe nicht beleuchtet war. Horden unleidlicher Anwälte stehen für solche Fälle bereit, um euch das Leben so richtig schwer zu machen und genüsslich die einklagbaren Pflichten eines Reiseveranstalters aufzulisten, für den ihr euch bis eben noch gar nicht gehalten hattet.
Was hier ein bisschen überspitzt formuliert ist, bleibt eine reale Bedrohung für jeden Yogalehrer, der mit seinen Schülern auf Reisen geht und die Organisation nicht einem externen Veranstalter übergibt. Damit am Ende alle – außer besagten Anwälten – zufrieden sind und die entspannte Yogapraxis Kernthema des Urlaubs bleibt, haben wir eine kleine Checkliste zusammengestellt, die ihr für eure langfristige Yogareise-Planung unbedingt mal überfliegen solltet.
Wir arbeiten uns auf dieser Liste von den weicheren Faktoren zu den härteren, rechtlich relevanten Fragen durch, wie beispielsweise zu jenen nach Haftungsrisiken oder gewerblicher Reiseveranstaltungstätigkeit.
- Langfristige Vorbereitung
Die meisten Menschen planen ihren Urlaub lange im Voraus und legen sich entsprechend früh auf Reiseziele fest. Kommt diesem Wunsch entgegen und nutzt dabei die Gelegenheit, Frühbucher- und Gruppentarife bei den Airlines (bzw. anderen Transportmitteln) einkalkulieren zu können. Zudem fällt es leichter, Reservierungen in den gewünschten Orten und Hotels vorzunehmen und die Aufenthaltskonditionen auszuhandeln. - Inspektion vorab oder zumindest persönliche Empfehlung
Nichts verdirbt die Laune schneller als ein schmuddeliges Hotel, schlechtes Essen oder Kakerlaken auf der Yogamatte. Sicher, an guten Tagen sieht der entspannte Yogi darüber hinweg, an weniger guten gibt es eine Regressforderung. Am besten testet ihr nicht nur das Hotel im Hinblick auf eure Bedürfnisse, sondern auch die örtliche Umgebung. Wie ist die im Reisezeitraum zu erwartende Temperatur und Luftfeuchtigkeit? Mit welchen Insekten und anderen Tieren darf man sich arrangieren? Wie ist die Verkehrsanbindung des Hotels?
Solltet ihr vorab nicht selbst vorbeischauen können, sind persönliche Empfehlungen die zweitbeste Variante. Sollten auch die Mangelware sein, lohnt immer noch ein Blick auf die einschlägigen Empfehlungsportale im Internet, der aber durchaus mit Vorsicht weiterzureichen ist. - Gruppenzusammenstellung
Je genauer ihr bei der Vorbereitung darauf achtet, dass ihr einen „verschworenen Haufen“ beisammen habt, desto weniger Reizpunkte sind vorprogrammiert. Hilfreich wäre beispielsweise, wenn die teilnehmenden Yogis und Yoginis auf nicht allzu weit auseinander liegenden Levels praktizierten, um das gemeinschaftliche Erlebnis zu stärken. Rechnet damit, dass gerne auch Partnerinnen und Partner mitgenommen werden, die gar nichts mit Yoga am Hut haben. Noch nicht …
Platz für Familien mit Kindern und entsprechende Beschäftigungsmöglichkeiten sollten selbstverständlich sein. Es wird zu euren Aufgaben gehören, die Gruppe aktiv zusammenzuführen, gemeinsame Freizeitaktivitäten und Ausflüge zu organisieren und die Stimmung hochzuhalten. Gleichzeitig müsst ihr den Raum für Individualität lassen, angefangen beim – im Zweifelsfall gegen Aufpreis – buchbaren Einzelzimmer. - Worum geht es auf der Yogareise und was passiert da eigentlich?
Damit niemand mit falschen Erwartungen im Gepäck anreist, solltet ihr ganz klar kommunizieren, für wen diese Reise geeignet und was vor Ort geplant ist. Welcher Yogastil wird praktiziert, welche Vorkenntnisse sind nötig, sprecht ihr spezielle Altersgruppen an? Turnt ihr sportlich-freizeitaktiv über die Insel oder stehen neben der Yogapraxis kulturelle Begegnungen im Vordergrund? Habt ihr Ausflüge, Führungen o.ä. geplant, die in einer anderen Sprache geleitet werden, ist das eine Information, die eure Mitreisenden interessieren könnte. Überhaupt solltet ihr alle Leistungen benennen, die während der Reise erbracht werden, damit auch hier keine Missverständnisse entstehen. Mit einer klaren Kommunikation vorher minimiert ihr die Beschwerdelust nachher. - Auf einmal bist du nicht mehr Yogalehrer, sondern Reiseveranstalter
Langsam nähern wir uns den heikleren, rechtlichen Fragen und Bestimmungen. Viele Yogalehrer bieten in ihrer eigenen Yogaschule Reisen, Workshops im In- und Ausland und Seminare in Hotels und Seminarhäusern an, reservieren unbürokratisch die Zimmer und den Raum vor Ort und berechnen den Reiseteilnehmern die Gesamtsumme für die ganze Reise inkl. Hotel und Yoga. In Österreich wird das Thema im KSchG §§ 31 b ff geregelt. Das BGB regelt in einem solchen Fall über § 651a (ff), wer als Gelegenheitsveranstalter und wer als gewerblicher Reiseveranstalter gilt.
In seinem Buch “Reiserecht”, (2. Aufl., C.H. Beck Verlag, München 2008) gibt Paul Kalle noch weitere Anregungen.
Gelegenheitsveranstalter sind z. B. Yogaschulen, die gelegentlich, also maximal ein- bis zweimal pro Jahr, eine Reise für ihre Schüler veranstalten. Was darüber hinausgeht, ist gewerbliche Reiseveranstaltung und in Europa an bestimmte Vorschriften des Reiserechts gebunden. Häufig organisieren Yogalehrer drei, vier Workshops, Retreats oder Yoga-Urlaube pro Jahr und wissen gar nicht, dass sie damit schon als gewerblicher Reiseveranstalter gelten und damit in der Haftung, als auch verpflichtet sind, die Kundengelder durch eine Insolvenzversicherung abzusichern.
Beispiel: Wenn ihr während einer Yogareise, eines Workshops oder Retreats zusätzlich zum Yoga noch eine zweite oder gar mehrere Leistungen anbietet wie z.B. Unterkunft, Verpflegung oder Transfer, diese womöglich in einem Paket kombiniert und die Zahlung eines Paketpreises entgegennehmt, dann geltet ihr als Reiseveranstalter und haftet häufig für alles, das während des Aufenthalts, der Tour etc. einem Teilnehmer passieren kann. Das bedeutet, dass wenn beispielsweise ein Teilnehmer aus dem 3. Stock stürzt, weil die Balkonbrüstung zu niedrig war, immer derjenige haftet, bei dem der Trip gebucht wurde, keineswegs das Hotel! Handelt es sich um einen schweren Unfall während des gebuchten Transfers, gilt dieselbe Rechtsgleichung: Yogalehrer = Reiseveranstalter.
Haftungsrisiken minimieren
Yogalehrerhaftpflicht, Reiseveranstalterhaftpflicht und Insolvenzversicherung
Yogalehrer können und sollten sich tunlichst mit einer entsprechenden Haftpflichtversicherung gegen Unfälle im Rahmen ihres Yoga-Unterrichts absichern, das ist allgemein bekannt und gilt für jede Yogastunde, unabhängig vom Ort, an dem sie stattfindet.
Hierzu gibt es bereits einen Gastartikel auf yogaservice.de (http://www.yogaservice.de/inhalt/wenn-yogalehrer-haften-muessen)
Als Reiseveranstalter – wir haben oben gezeigt, wie schnell man einer werden kann- ist man wegen der hohen Haftungsrisiken gut beraten, eine Reiseveranstalterhaftpflicht-Versicherung abzuschließen, die genau in diesen möglichen Fällen greift. Das bedeutet: Auch ein Yogalehrer, der unwissentlich als gewerblicher Reiseveranstalter auftritt, muss das volle Risiko für die Reiseteilnehmer tragen. Da geht es um beträchtliche Summen, die in den meisten Fällen nicht mehr aus der Portokasse gezahlt werden können, gerade bei der Haftung für Körperschäden. Hinzu kommt, dass sonst übliche und rechtmäßige Möglichkeiten der Haftungsbeschränkungen nicht greifen, wenn man diese nicht vorab – beispielsweise in seinen Reisebedingungen – genutzt hat, weil man darüber gar nichts wusste.
Darüber hinaus ist bei einer gewerblichen Reiseveranstaltertätigkeit der Abschluss einer Insolvenzversicherung für jeden Reisenden in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Der sogenannte Sicherungsschein muss jedem Reisenden im Original ausgehändigt werden. Die Insolvenzversicherung garantiert dem Reisenden, dass ihm bereits bezahlte Geldsummen im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters (also des Yogalehrers) zurückerstattet werden.
Es gibt eine zugegebenermaßen etwas umständliche Alternative: Der Yogalehrer bereitet die Reise vor, der Reisende zahlt jedoch jeden Bestandteil einzeln und direkt beim entsprechenden Anbieter, also den Yoga-Unterricht beim Yogalehrer, das Hotel im Hotel, den Reiseleiter oder Fahrer direkt und ggfs. auch die Verpflegung, die Massage etc. Das ist bei Reisen innerhalb Deutschlands mit reichlich Aufwand einigermaßen machbar, im europäischen Ausland bereits deutlich schwieriger und bei Fernreisezielen selbst mit großem Optimismus ein Ding der Unmöglichkeit.
Der dritte Weg – Kooperation
Aber es gibt auch noch eine dritte Möglichkeit: Eine enge Kooperation mit einem Reiseveranstalter. Dieser organisiert die gesamte Yogareise, während ihr euch als Yogalehrer ausschließlich um die Yogapraxis kümmert und dafür euer Honorar bekommt. Der Reiseveranstalter-Partner ist verantwortlich für die Erbringung der versprochenen Reiseleistungen, übernimmt dafür die entsprechende Haftung und hat die vorgeschriebene Insolvenzversicherung. Die Reiseteilnehmer buchen und zahlen die Reise beim Veranstalter, der folgerichtig auch für eventuelle Reklamationen zuständig ist. Am Ende des Artikels haben wir noch einen richtig guten Vorschlag für einen solchen Kooperationspartner.
Da war doch noch was – Steuern: Mehrwertsteuer und Margenbesteuerung bei Reisen ins In- und Ausland
Die Mehrwertsteuer fällt bei allen Reisen und auf sämtliche Reiseleistungen innerhalb Deutschlands und der EU an. Diese Besteuerung ist gesetzlich geregelt und jeder muss sich daran halten.
Die Marge zwischen EK und VK wird nur bei Reisen innerhalb Deutschlands und der EU besteuert. Werden die Leistungen außerhalb der EU eingekauft, also bei Fernreisen, entfällt diese Art der Besteuerung. Um böse Überraschungen mit dem Finanzamt zu vermeiden, empfehlen wir unbedingt eine Beratung mit dem Steuerberater.
Kooperation mit Yoga Travel & Friends
Es gibt bereits Reiseveranstalter, die sich auf die Organisation von Yoga-Retreats für freie Yogalehrer und Yogaschulen mit eigenen Teilnehmern spezialisiert haben und fertige „Reisepakete“ anbieten. Ganz uneigennützig: Wir!
Yoga Travel & Friends hat sich in dieser Nische als Yoga-Reiseveranstalter genau auf diese Kooperation mit Yogalehrern und Yogaschulen spezialisiert. Über die gesamte Organisation hinaus gibt es hier auch noch ständig neue Ideen und Angebote für Yogareisen. Wir übernehmen als Reiseveranstalter die Haftung hinsichtlich der Reiseleistungen, wir haben die nötige Insolvenzversicherung und sorgen für die korrekte Abführung der Steuern. Aufgrund unserer guten Kontakte in die verschiedensten Ecken der Welt und aufgrund der banalen Tatsache, dass Veranstalter in aller Regel bessere Einkaufspreise bekommen, könnt ihr bei eurer nächsten Yogareise mit Yoga Travel & Friends als Partner ordentlich Zeit und Geld sparen. Und natürlich Nerven, denn wir übernehmen die komplette Organisation von der Anmeldung der Teilnehmer bis zur Zahlungsabwicklung.
Schaut einfach mal auf unserer Seite vorbei, vielleicht finden wir ja zusammen.
Nützliche AdressenReiseveranstalter-Insolvenzversicherer:
– tour Vers. /Touristik-Versicherungsservice GmbH
– R+V Versicherung
– CareConsult
Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherer (Beispiele):
– Europäische Reiseversicherung
– Hanse Merkur Versicherung AG
– Wiener Städtische
Deutsche Gesellschaft für Reiserecht e.V. (Hier gibt es unter dem Link eine Anwaltsdatenbank): http://www.dgfr.de/
Eine Seite, die sich mit österr. und dt. Reiserecht beschäftigt: http://www.reisemosaik.at/Reiserecht/Reiserecht_Links_Gesetze.html
Autorin: Anja Follmer-Greiff
Fotocredits: Marion Michele
yoga.ZEIT übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Die Inhalte dieser Plattform dienen zu informativen Zwecken in redaktioneller Art und Weise und stellen somit keine Heilaussagen oder Versprechen zu Behandlungserfolgen und dergleichen dar.
Kommt yoga.ZEIT schon GRATIS zu dir nach Hause? Falls nicht, bestell dir jetzt hier dein GRATIS Abo unserer Printausgabe der yoga.ZEIT, die 2x im Jahr erscheint.