Yogalehrerin Sati Tias erläutert dir hier 5 Dinge, die du als selbständiger Yogalehrer oder als selbständige Yogalehrerin unbedingt beachten solltest.
Selbständig als Yogalehrer/in – Fragen und Antworten
Yoga zu unterrichten heißt nicht, dass man den ganzen Tag nur auf der Yogamatte sitzt und “Ommmm” singt. Wenn du als Yogalehrer/in selbständig bist, dann bedeutet das auch viel Organisation, Planung, Kommunikation und Kalkulation – sprich: Business Management. Als ich mich als Yogalehrerin selbständig gemacht habe, hatte ich viele Fragen im Kopf. Und das, obwohl (oder vielleicht gerade weil) ich als professionelle Unternehmensberaterin tätig bin.
Um Antworten auf meine Fragen zu finden, habe ich viel recherchiert, telefoniert und verbrachte viele Stunden im Gespräch mit professionellen Beratern. Bei meiner Recherche habe ich viel gelernt und um sämtlichen Menschen, die sich ebenfalls als Yogalehrende selbständig machen, ein bisschen Arbeit zu ersparen, will ich hier mein Wissen teilen.
5 grundlegende Fragen will ich hier erläutern.
- Brauche ich einen Gewerbeschein, um Yoga zu unterrichten?
- Welche Steuern muss ich als Yogalehrer/in zahlen?
- Wie schreibe ich korrekte Rechnungen?
- Brauche ich einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin?
- Wie soll ich meine Dokumente ordnen, um einen genauen Überblick über Ausgaben und Einnahmen zu haben?
1. FRAGE: Brauche ich einen Gewerbeschein, um Yoga zu unterrichten?
Der Gewerbeschein ist ein Dokument, das uns dazu rechtmäßig befähigt, eine bestimmte berufliche Tätigkeit auszuüben. Das Dokument wird an diejenigen ausgestellt, die die nötigen Qualifikationen für eine professionelle Aktivität haben.
Yoga-Unterricht gehört zu den sogenannten freien Berufen (dazu gehören z. B. auch Künstler, Schriftsteller, Tänzer usw.) und darf in Österreich derzeit noch ohne Gewerbeschein ausgeübt werden.
2. FRAGE: Welche Steuern muss ich als Yogalehrer/in zahlen?
Das hängt von deinem jährlichen Gewinn ab und davon, ob du dein Einkommen nur aus dem Yoga-Unterricht oder auch aus einer anderen selbständigen Tätigkeit erwirbst.
Einkommen nur aus dem Yoga-Unterricht
Für ein Einkommen bis € 11. 000 pro Jahr musst du keine Steuern bezahlen. Im Fall des selbstständigen Unterrichts bedeutet das, dass dein Gewinn nicht mehr als € 11.000 pro Jahr ist. Aber was bedeutet Gewinn?

Yoga Unterricht und eine andere selbstständige Tätigkeit
Angenommen, du gehst neben deinem Yoga-Unterricht auch einer anderen selbständigen Tätigkeit nach. In diesem Fall werden die Einnahmen sowie die Ausgaben, die du für beide beruflichen Tätigkeiten bekommst und bezahlst, gemeinsam verrechnet.
Was zu Einnahmen und zu den Ausgaben zählt
Die Mathematik für Einnahmen und Ausgaben ist relativ einfach:
- Einnahmen = deine Erlöse. Also alles, was du z. B. als Einkünfte von deinen Yogaschüler/innen bekommst
- Ausgaben = alles, was du bezahlt hast, um deinen Yoga Unterricht zu ermöglichen. Zum Beispiel Raummiete, deine Weiterbildungen inkl. Reisekosten, Steuerberater, etc.
Bezüglich Ausgaben: Bleib hier immer ehrlich mit dir und mit anderen, wenn du eine nächste Rechnung für Ausgaben in Bezug auf Yoga mitzählen möchtest! Es soll tatsächlich um notwendige Dinge für den Yogaunterricht gehen.
3. FRAGE: Wie schreibe ich korrekte Rechnungen?
Rechnungen für Bargeld-Zahlungen
Wenn du weniger als € 7.500 pro Jahr als Bargeld bekommst, brauchst du KEINE Registrierkasse. Um die Bestätigung für eine Einnahme als Bargeld von deinen Teilnehmern zu schreiben, kauf dir ein Kassa-Eingang-Buch. Es kann so aussehen:

Es ist wichtig, dass das Rechnungsbuch für jede Rechnung 3 Blätter hat:
- 1. Blatt: dieses gibst du an deine Teilnehmer/innen als Zahlungsbestätigung
- 2. Blatt: dieses geht an deine Steuerberatung
- 3. Blatt: dieses bleibt immer im Buch für Kontrollzwecke
Rechnungen für Banküberweisungen
Wenn du zum Beispiel 10er-Blöcke von mehreren Yoga Stunden oder einen Yoga Kurs verkaufst, ist es einfacher, die Zahlungen als Banküberweisungen im Voraus zu bekommen. Dann musst du am Tag des Yogakurses gar nicht mehr vor Ort abrechnen. In diesem Fall sollst du elektronisch Rechnungen schreiben und dem Teilnehmer per Email zukommen lassen.
Falls du auf der Suche nach einer passenden Software zur Rechnungserstellung bist: es gibt ein tolles Online-Portal, bei dem man Rechnungen kostenlos und schnell erstellen kann: zervant.com. (Empfehlung aus Überzeugung – unbezahlt!) Es ist nötig für eine Rechnung ohne MwSt, folgende Informationen zu geben:
- Rechnungsnummer
- Datum der Rechnungslegung
- Deinen Namen
- Den Namen deines Teilnehmers oder deiner Teilnehmerin
- Den Namen des Kurses
- Preis
Die obengenannten Punkte gelten, wenn du keine MwSt. verrechnest. Dies ist der Fall, wenn du Kleinunternehmer/in bist und dein Umsatz weniger als € 30.000 pro Jahr ist. (Umsatz = alle Einnahmen, ohne die Ausgaben abzuziehen.)
4. FRAGE: Brauche ich einen Steuerberater?
Manche Selbständige führen die Buchhaltung selbst. Ich empfehle jedoch, dir eine/n Steuerberater/in zu suchen. Mit einem Umsatz bis zu € 30.000 pro Jahr gehörst du zu den sogenannten Kleinunternehmer/innen. Die Buchhaltung ist in diesem Fall relativ einfach (nur Jahresabschluss) und gar nicht teuer. Wenn du noch dazu nicht mehr als € 11.000 pro Jahr Gewinn machst, ist deine Buchhaltung noch einfacher und noch billiger.
Also, such am besten nach einem Steuerberater, der auf kleine Unternehmen und Selbstständige spezialisiert ist. Von einem guten Steuerberater kann man viel lernen und damit zukünftige Beratungsgespräche und Zeit rund um Abrechnungen ersparen. Hör dich am besten im Bekanntenkreis um wegen Empfehlungen!
5. FRAGE: Wie soll ich meine Dokumente ordnen um einen genauen Überblick über Einnahmen und Ausgaben zu haben?
Alle Bestätigungen deiner Einnahmen und Ausgaben gehören in einen Ordner. Warum? Weil es deine Zeit enorm sparen wird und so kannst du dich auf wesentliche Sachen fokussieren. Auf deine Yoga Stunden, deine Selbstentwicklung als Lehrer/in und die Zufriedenheit deiner Yoga Schüler/innen.
Es ist sinnvoll den Ordner in 3 Teile zu trennen:
- 1. Teil : deine Ausgaben – die Rechnungen, die du bar bezahlt hast
- 2. Teil: deine Ausgaben – die Rechnungen, die du per Banküberweisung bezahlt hast
- 3. Teil: alle deine Einnahmen bzw. die Rechnungen für deine Teilnehmer/innen
Ordne die Dokumente so, dass du die neuen Rechnungen immer oben hast. Ein Ordner ist sinnvoll, um alle Informationen zu sammeln, gibt jedoch keinen Überblick. Ich nutze ein Excel-File um Monat für Monat einen Überblich zu bekommen.
Noch mehr Fragen?
Ich bin fest davon überzeugt, dass wir als Yoga Lehrende ein unglaubliches Potenzial haben und viel mehr können. Business Management inkludiert viel mehr, als Rechnungen und Steuern Es ist ein tiefes, spannendes kreatives und wichtiges Thema.
Zu Business Management gehören die Antworten auf die Fragen:
- Wer bin ich als Yogalehrer/in?
- Wen will ich unterrichten? Welche Schüler/innen passen zu mir? (du kannst mit deinem Yoga Unterricht nicht alle glücklich machen, sondern nur die, die zu dir passen!)
- Wie kann ich meine Yogastunden sinnvoll bewerben?
- Was soll ich für meine Stunden verlangen und wie kann ich als Yogalehrer/in gut für mich wirtschaften?
- Wohin will ich als Yogalehrer/in? Wie und vor allem wohin entwickle ich mich weiter?

Fall du Lust hast, Antworten auf diese Fragen zu bekommen und noch mehr über Business Management erfahren:
Ich unterrichte einen Kurs an zwei Wochenenden, der gezielt Methoden aus dem Business Management für (Yoga) Lehrende vermittelt!
Mehr dazu hier: Business Management für (Yoga) Lehrende.
Ich will, dass wir gemeinsam als Yoga-Leute mehr schaffen. Dazu sind wir alle ganz sicher fähig!
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